APC-Online Vermiet-Geschäftsbedingungen – 01.08.2020

 

1  Geltungsbereich

1.1 Diese Bedingungen gelten für jegliche Vermietungen durch APC-Online (nachstehend Vermieter“) und auch für alle damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen. Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu den folgenden Geschäftsbedingungen. Einkaufsbedingungen von Mietern sind zur Regelung von Mietgeschäften naturgemäß nicht geeignet und werden deshalb nicht Grundlage der Vermietung.

1.2 Entgegenstehende AGB des Kunden (nachstehend „Mieter“) gelten nicht soweit sie nicht zuvor ausdrücklich vom Vermieter anerkannt wurden.

1.3 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Mieter schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Mieter dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Mieter anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Mieter im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen.

2  Mietgegenstand

2.1  Mietgegenstand sind funktionsgeprüfte PNA Mess- und Prüfgeräte für Schadstoff-Raumluftmessungen sowie Geräte zur Dokumentation, Inspektion und Ortung einschließlich des jeweils angebotenen Zubehörs. Der konkrete Mietgegenstand ergibt sich aus der Bestellbestätigung.

2.2  Der Mietgegenstand wird durch die Artikelbeschreibungen im Mietvertrag, hilfs- weise durch die Herstellerbeschreibung, nicht jedoch durch eigene Beschrei- bungen des Mietgegenstandes seitens des Mieters z. B. bei Bestellungen bestimmt.

2.3  Eine aktuelle Zustandsbeschreibung des Mietgegenstandes ist Bestandteil des Mietvertrages.

2.4  Verbrauchsmaterial zum Gebrauch des Mietgegenstandes wird ausschließlich verkauft.

3 Auswertungen

3.1  Der Mieter kann während des Bestellprozesses als zusätzliche Dienstleistung die Auswertung der Messergebnisse durch den Vermieter gemäß online abrufbarer Preisliste hinzubuchen.

3.2  Das Messergebnis wird dem Mieter durch den Vermieter regelmässig bis zum Ende der üblichen Geschäftszeiten am nächsten Werktag – frühestens aber nach 24 Stunden – nach Rückgabe der Mietsache per elektronischer Kommunikation zur Verfügung gestellt. Voraussetzung für das Zurverfügungstellen am nächsten Werktag ist die Rückgabe der Mietsache bis 11.00 Uhr in der Abgabestelle (in der Folge: „Expressverleihstation“).

3.3  Die erfolgreiche Verwendung des Messergebnisses hängt wesentlich vom Mieter ab. Der Vermieter sichert deshalb nicht zu, dass mit der Verwendung des Messergebnisses durch den Mieter irgendein Erfolg verbunden sein muss.

 

4 Vermietung

4.1  Die auf der Homepage des Vermieters genannten Produktangaben, die Preislisten, die mündlich, elektronisch oder schriftlich dem Mieter mitgeteilten Preis- und Produktinformationen sind keine rechtsverbindlichen Angebote, sondern lediglich die Aufforderung an die Mieter zur Abgabe von Angeboten.

4.2 Die Bestellung des Mieters ist ein ihn bindendes Angebot. Der Vertrag mit dem Mieter kommt erst zustande, wenn der Vermieter dieses Angebot durch Auftragsbestätigung in Textform annimmt.

4.3 Der Vermieter überlässt dem Mieter den Mietgegenstand während des Mietzeitraumes zum gewöhnlichen Gebrauch für die grundsätzlich gewerbliche bzw. freiberufliche Nutzung gegen Zahlung der vereinbarten Miete.

4.4  Der Mieter versichert dem Vermieter mit Vertragsabschluss, dass der Nutzer des Mietgegenstandes über ausreichende Sach- und Fachkunde zur sicheren Verwendung des Mietgegenstandes verfügen wird.

4.5  Das Angebot zur Vermietung richtet sich an Mieter mit Sitz in Deutschland so- wie auf Anfrage im Einzelfall auch an Mieter mit Sitz in angrenzenden Ländern der EU.

4.6  Die Auswahl des Mietgegenstandes obliegt einzig dem Mieter. Verwendungs- einschränkungen des Mietgegenstandes durch den Hersteller sind eigen- verantwortlich vom Mieter zu prüfen!

4.7  Die erfolgreiche Verwendung des Mietgegenstandes hängt wesentlich vom Mieter ab. Der Vermieter sichert deshalb nicht zu, dass mit der Verwendung des Mietgegenstandes durch den Mieter irgendein Erfolg verbunden sein muss.

4.8  Nicht ausdrücklich angebotene und nicht vertraglich vereinbarte Weiterungen wie

    • Dienstleistungen (z. B. Auswertung von Messungen, Botendienste, Erläuterungen zur Bedienung der Geräte oder Beratung zu deren Einsatzbeschränkungen,
    • Lieferung von Kopien oder Originalen von Kalibrierzertifikaten nach DAkkS oder als Werks-/ISO-Zertifikate
    • Lieferung von Verbrauchsmaterialien (z. B. Batterien, Papier, Stifte, Sicherungen) sowie die
    • Lieferung von irgendwelchem im Mietvertrag nicht aufgeführtem Zubehör zum Mietgegenstand

sind im Mietpreis nicht enthalten. Derartige Leistungen können gegen Entgelt vom Mieter beansprucht werden, soweit diese Leistungen im Einzelfall verfügbar sind, vor Vertragsschluss angeboten wurden und zusammen mit dem Mietgegenstand bestellt werden.

4.9 Miet-Bestellungen bzw. -Aufträge können nur bearbeitet werden, wenn sie verbindlich übermittelt worden sind. Reservierungen ohne Bestellung sind für maximal 4 Stunden möglich.

5 Mietzeitraum

5.1  Der Mietzeitraum wird bei Abschluss des Mietvertrages mit der Festlegung des Mietanfangs und des Mietendes vereinbart.

5.2  Der Mietzeitraum beginnt mit vertragsgemäßer Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter oder seinen Beauftragten gemäß dem Übergabeprotokoll.

5.3  Der Mietzeitraum endet mit vertragsgemäßer Übergabe des Mietgegenstandes an den Vermieter oder seinen Vertreter gemäß dem Übergabeprotokoll.

5.4  Bei unvollständiger Rückgabe des Mietgegenstandes endet der Mietzeitraum jedoch erst mit Rückgabe des letzten Fehlteiles.

5.5  Wird ein Mietgegenstand vom Mieter im defekten Zustand zurückgegeben und hat der Mieter dies zu vertreten, so endet der Mietzeitraum erst mit Abschluss der Reparatur oder dem Eintreffen des zu ersetzenden Gegenstandes. Der Mieter erhält in diesem Falle als Nachweis für den Zeitraum zur Wiederherstellung der Vermietbarkeit die entsprechenden Lieferscheine in Kopie. Als Zeitraum für die Klärung des Schadensumfanges sowie der Reparatur- möglichkeiten bzw. einer Ersatzoption wird der Vermieter pauschal einen Miettag als Mietausfall in Rechnung stellen.

5.6  Ein vertraglich vereinbarter Mietzeitraum ist einzuhalten, insbesondere um Nachteile für nachfolgende Mieter zu vermeiden.

5.7  Der Mietzeitraum kann auf Betreiben des Mieters vom Vermieter verlängert werden. Näheres regelt Ziffer 6.

5.8  Der Mindestmietzeitraum ist ein Kalendertag, soweit nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart ist.

5.9  Mietzeiträume werden in folgenden Einheiten angegeben:

    • 1 Miettag = 1 Kalendertag
    • 1 Mietwoche = 7 Kalendertage
    • 1 Mietmonat = 4 Wochen = 28 Kalendertage

5.10 Die persönliche Abholung ist nur während der aktuell bekannt gemachten Geschäfts-zeiten des vom Vermieter beauftragen Dienstleisters (Expressverleihstation) möglich.

6 Verlängerung des Mietzeitraumes

6.1  Die Verlängerung des Mietzeitraumes ist möglich, soweit keine Reservierungen Dritter für den Mietgegenstand im Ganzen oder zu Teilen im beabsichtigten Verlängerungs-Mietzeitraum vorliegen.

6.2  Die Verlängerung des Mietzeitraums muss stets rechtzeitig vor Ablauf der Mietdauer mit dem Vermieter abgestimmt und in Textform vereinbart werden.

6.3  Der Mieter hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Mietzeitraumes, es sei denn, dass im Mietvertrag ausdrücklich eine entsprechende Vereinbarung z. B. in Form einer Verlängerungsoption getroffen wurde.

6.4  Ungenehmigte, mündliche oder stillschweigende Verlängerungen des Mietzeitraumes sind ausgeschlossen.

6.5  Die Abrechnung einer vom Mieter ggf. über den vertraglich vereinbarten Mietzeitraum hinaus einseitig verlängerten Inanspruchnahme des Mietgegen- standes erfolgt für den Überziehungszeitraum unbeschadet der diesbezüglichen Regelungen in den Mietbedingungen je Kalendertag jeweils zum Ersttagessatz der im Internet veröffentlichten Mietpreisliste von APC-Online.

6.6  Der Mieter ersetzt dem Vermieter darüber hinaus ggf. rechtskräftige Schaden- ersatzansprüche des Nachmieters. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

7 Störungen des Mietablaufes

7.1  Der Mietzeitraum gilt als unterbrochen, wenn der Mietgegenstand, nachweislich verursacht durch den Vermieter, für den Mieter nicht einsetzbar ist.

7.2  Ziffer 7.1 gilt nicht, wenn die Ursachen durch den Mieter gesetzt sind.

7.3  Wird der Mietgegenstand an dem in der Bestellung oder im Mietvertrag vorgesehenen Tag vom Mieter nicht abgeholt, so haftet der Mieter für den Miet- ausfall. Der Vermieter ist in diesem Fall berechtigt, über den Mietgegenstand anderweitig zu verfügen. Ist für die Abholung eine bestimmte Uhrzeit vereinbart, kann der Vermieter nach angemessener Wartezeit ebenfalls anderweitig über den Mietgegenstand verfügen.

7.4   Kommt es zu einer verspäteten Rückgabe des Mietgegenstandes, ist der Vermieter berechtigt, dieses als eine über den vertraglich vereinbarten Mietzeitraum hinaus einseitig verlängerte Inanspruchnahme des Mietgegenstandes abzurechnen.

8 Bereitstellung zur Abholung/Abholprozess

8.1  Die Bereitstellung des Mietgegenstandes erfolgt ab Expressverleihstation des Vermieters zum bestätigten Liefertermin nach technisch und kaufmännisch geklärtem Auftragseingang. Die Expressverleihstation befindet sich regelmässig in den Geschäftsräumlichkeiten von durch den Vermieter beauftragten Dienstleistern. Der Mieter kann im Bestellvorgang die Expressverleihstation auswählen. Angezeigt werden nur die  Expressverleihstation , welche das gewünschte Messgerät zum gewünschten Mietzeitraum vorrätig hat.

8.2  Termine für die Bereitstellung des Mietgegenstandes bei Vermietungen gegen Vorkasse stehen generell unter dem Vorbehalt des rechtzeitigen Zahlungseinganges bzw. des rechtzeitigen Einganges des rechtsverbindlichen Zahlungsnachweises.

8.3  Termine für die Bereitstellung des Mietgegenstandes bei Vermietungen mit vorausgehender Kalibrierung im Auftrag des Mieters stehen immer unter dem Vorbehalt unserer rechtzeitigen Vorbelieferung.

8.4  Termine für die Bereitstellung des Mietgegenstandes bei Vermietungen, die als Anschlussvermietung gekennzeichnet sind, stehen grundsätzlich auch unter dem Vorbehalt unserer rechtzeitigen Vorbelieferung.

8.5  Verschiebt sich ein Termin gemäß Ziffern 8.2 bis 8.4 so erfolgt die Bereitstellung des Mietgegenstandes am Arbeitstag nach dem Eintreten der entsprechenden Voraussetzungen. Der Vermieter unterrichtet den Mieter in den Fällen der Ziffern 8.3 und 8.4 über den geänderten Mietablauf.

8.6  Die Übergabe des Mietgegenstandes erfolgt durch Selbstabholung. Bei Abholung muss dem Dienstleister des Vermieters die ausgedruckte Bestätigungsmail als Legitimation ausgehändigt werden. Der Dienstleister ist berechtigt, den Mietgegenstand zu Lasten des Mieters an jede Person herauszugeben, welche die Bestätigungsmail des Vermieters vorlegt. Weder der Vermieter noch der vom Vermieter beauftragte Dienstleister haften für einen Missbrauch der Bestätigungsmail. Die ordnungsgemäße Verwendung der Bestätigungsmail liegt einzig im Verantwortungsbereich des Mieters. Der Mieter haftet für einen Missbrauch der Bestätigungsmail.

9 Rückgabe des Mietgegenstandes

9.1  Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Mietgegenstand vollständig, d.h. einschließlich Originalverpackung, Koffern und sämtlichem anderem Zubehör wie Bedienungsanleitungen, Anschlusskabel, Originaldatenträger, etc. an die Expressverleihstation des Vermieters zurückzugeben.

9.2  Der Rücktransport des Mietgegenstandes erfolgt mit persönliche Rückgabe des Mietgegenstandes in der Expressverleihstation.

9.3  Als Wareneingang gilt die quittierte Annahme der Lieferung durch den vom Vermieter beauftragten Dienstleister. Ein z. B. einfach auf dem Betriebsgelände des Vermieters oder Dienstleisters abgestellter Mietgegenstand gilt nicht als zurückgegeben.

9.4  Der Vermieter sorgt für die Bereitschaft zur Annahme von Lieferungen während der üblichen Geschäftszeiten in der zur Abgabe bestimmten Expressverleihstation.

9.5  Im Rahmen des Rücktransportes anfallende Aufwendungen gehen zu Lasten des Mieters.

10 Preise und Kaution

10.1 Die Abrechnung der Leistungen des Vermieters erfolgt zu den im Angebot verzeichneten Einzelpreisen. Preise verstehen sich immer zuzüglich der aktuell gültigen Umsatzsteuer.

10.2  Der Berechnung des Mietpreises liegt grundsätzlich der Mietzeitraum zugrunde, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes abweichend vereinbart worden ist.

10.3  Der Vermieter stellt neben den Mietbeträgen und ggf. Kosten für die Auswertung gesondert in Rechnung:

    • den Ersatz bei der Rückgabe fehlender und defekter Materialien zu Listenpreisen der jeweiligen Hersteller,
    • Verbrauchsmaterialien wie Drucker-Schreiberpapier, Schreiberstifte, Batterien, wenn diese im Angebot verzeichnet sind,
    • vom Mieter angeforderte Dienstleistungen wie z. B. Anwendungsberatung, Übernahme und Auswertung von Messergebnissen, Konzepte für Messkampagnen nach Aufwand zum jeweils angebotenen Stundensatz.

10.4  Der Mindestauftragswert bezogen auf den Netto-Mietwert beträgt 50,00 Euro.

10.5  Der Vermieter kann vom Mieter eine Kaution fordern. Die Kaution wird bei Abholung oder vor dem Versand fällig und nach Feststellung der vertragsgemäßen Rückgabe unverzüglich zurückerstattet.

10.6  Die Stellung einer Kaution kann auch während der Vertragslaufzeit gefordert werden.

11 Zahlung

11.1  Der Mietpreis für die vorgesehene Mietdauer bzw. die ausgewiesene Abrechnungsperiode ist im Voraus zu entrichten.

11.2  Etwaige Nebenkosten sind ebenfalls im Voraus zu entrichten.

11.3  Die Rechnungssumme und eine ggf. festgesetzte Kaution sind per Vorkasse zahlbar, sofern zuvor keine anderen individuellen Vereinbarungen getroffen wurden.

11.4  Die Rechnungsstellung erfolgt vor Lieferung und anschließend, bei Mietverträgen mit längerem Mietzeitraum, im Abstand von jeweils einem Monat bzw. bei Rückgabe des Mietgegenstandes. Andere Leistungen werden abgerechnet, nachdem sie erbracht worden sind.

11.5  Rechnungen und Auftragsbestätigungen werden vom Vermieter elektronisch im pdf-Format per E-Mail-Anhang zusammen mit der Auftragsbestätigung an den Besteller übermittelt. Der Mieter bestätigt, dass er im Stande ist, Rechnungen auf diesem Wege zu empfangen und dass er mit der Übermittlung per E-Mail einverstanden ist.

11.6  Soweit der Rechnungsempfänger in seiner Bestellung ausdrücklich eine E-Mail- Adresse für den Empfang von Rechnungen mitgeteilt hat, wird diese Adresse für die Zusendung der Rechnung und der Auftragsbestätigung verwendet.

11.7  Einen Ausdruck der Rechnung erhält der Mieter zudem bei Abholung.

11.8  Ein gesonderter Versand der Rechnung auf dem Postweg erfolgt nicht.

11.9  Rechnungen aufgrund der Abrechnung einer Mietvertragsverlängerung sind sofort fällig.

11.10 Bei Nichtabnahme eines beauftragten und daraufhin bereitgestellten Mietgegenstandes sowie bei vorzeitiger Rückgabe des Mietgegenstandes oder jeweils von Teilen des Mietgegenstandes bleibt die Verpflichtung zur Mietzahlung uneingeschränkt erhalten.

11.11 Ein Zurückbehaltungsrecht und/oder Aufrechnungsrecht des Mieters besteht nur bei vom Vermieter unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Mieters.

11.12 Bei einem Zahlungsverzug zahlt der Mieter Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank, mindestens jedoch 8% pro Jahr. Für jede Mahnung werden 7,50 Euro berechnet.

12 Pflichten des Mieters

12.1 Der Mieter bzw. das von ihm eingesetzte Personal muss berechtigt, befähigt und gesundheitlich in der Lage sein, die gemieteten Geräte ordnungsgemäß zu bedienen und einzusetzen. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die zutreffenden Nutzungs- und Bedienvorschriften, gesetzlichen Regelungen sowie die entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden. Teilweise wird die Kenntnis der englischen Sprache zum Lesen der Bedienungsanleitung oder zur Bedienung des Mietgegenstandes vorausgesetzt.

12.2  Der Mieter ist zur Abnahme eines bestellten und daraufhin bereitgestellten Mietgegenstandes verpflichtet.

12.3  Der Mieter ist verpflichtet bei einer Bestellung, bei der die Bereitstellung des Mietgegenstandes für ihn zeitkritisch ist, besonders darauf hinzuweisen.

12.4  Kosten für Verluste, Totalschäden und außergewöhnliche Reparaturen z. B. durch fehlerhafte Benutzung und Handhabung trägt der Mieter. Sofern die Kosten an Versicherungen weitergegeben werden können, erfolgt die Verrechnung stets über den Mieter.

12.5  Der Mieter hat besondere Sorgfaltspflichten: Messungen, Prüfungen und Aufzeichnungen von Daten von Prozessen, die nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand wiederholt werden können, müssen wegen des Risikos von Datenverlusten bei nicht auszuschließenden Defekten am Mietgegenstand während der Mietdauer mindestens redundant erfolgen.

12.6  Der Mieter ist verpflichtet:

    • bei Übernahme des Mietgegenstandes diesen sofort hinsichtlich Menge und Beschaffenheit zu überprüfen und feststellbare Mängel sofort per E- Mail oder Fax dem Vermieter schriftlich anzuzeigen. Erfolgt dies nicht unverzüglich, erlöschen evtl. vorliegende Ansprüche und der Mietgegenstand ist dann als mängelfrei, vertragsgemäß und vollzählig anzusehen.
    • Mängel, die während der Nutzung des Mietgegenstandes auftreten, sind dem Vermieter nach dem Erkennen sofort per E-Mail oder Fax schriftlich zu melden. Der betroffene Mietgegenstand darf bis zur Klärung der weiteren Verfahrensweise nicht weiter genutzt werden,
    • die am Mietgegenstand angebrachten Beschriftungen und Kennzeichnungen (Eigentümerschild, Herkunftsbezeichnungen, Gerätenummern) unbeschädigt und gut sichtbar zu erhalten,
    • das gemietete Gerät vor jedweder Überbeanspruchung zu schützen,
    • für Wartung und Pflege sowie einsatzbedingte Prüfung nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) des Gerätes Sorge zu tragen,
    • notwendige Reparaturen, die auf Grund unsachgemäßer Behandlung sowie durch technische Veränderungen verursacht werden, auf seine Kosten und nach Zustimmung des Vermieters vornehmen zu lassen.

12.7  Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters Veränderungen des Mietgegenstandes, insbesondere An-, Ein- oder Umbauten vorzunehmen. Eigenmächtige Reparatureingriffe und -versuche am Mietgegenstand sind untersagt.

12.8  Der Mieter darf einem Dritten weder Rechte an dem Gerät einräumen (z. B. Miete, Leihe) noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten.

12.9  Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an dem Gerät geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich schriftlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon ebenfalls schriftlich zu benachrichtigen.

12.10 Bei Zuwiderhandlung hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand – ohne dass es einer Fristsetzung bedarf 8 zurückzufordern und ggf. kostenpflichtig abholen zu lassen. Hierzu gestattet der Mieter dem Vermieter oder seinen Beauftragten mit der Annahme des Mietgegenstandes für diesen Fall den Zutritt zu seinen Räumlichkeiten.

13 Pflichten des Vermieters

13.1  Der Vermieter gewährleistet, dass der Mietgegenstand während der Mietzeit im angebotenen Umfang betriebsfähig ist.

13.2  Für folgende Maßnahmen trägt der Vermieter die Kosten und entscheidet über das ausführende Unternehmen:

    • Wartungs- und Inspektionstätigkeiten entsprechend Betriebsanleitung
    • regelmäßige Prüfungen nach geltendem Recht

14 Ausfuhrbeschränkungen

14.1  Ohne Genehmigung des Vermieters ist es nicht zulässig, den Mietgegenstand außerhalb Deutschlands zu verbringen und zu verwenden. Der Mieter haftet für alle Schäden oder wirtschaftlichen Nachteile, die dem Vermieter durch einen Verstoß gegen diese Bestimmung entstehen.

14.2  Die Ausfuhr des Mietgegenstandes und der Unterlagen kann darüber hinaus aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszwecks einer behördlichen Genehmigungspflicht unterliegen.

14.3  Soweit der Vermieter eine Ausfuhrgenehmigung erteilt hat, ist der Mieter für die vollständige Einhaltung aller einschlägigen Ausfuhrgenehmigungsvorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung verantwortlich. Er hat hierfür ggf. anfallende Kosten zu tragen und dem Vermieter Ersatz für alle Schäden leisten, die ihm aus der Nichtbeachtung von diesbezüglichen Rechtsvorschriften, z. B. durch Beschlagnahme, entstehen.

15 Sachmängel

15.1  Die Verantwortung für die Auswahl des Mietgegenstandes zu seinen Zwecken liegt allein beim Mieter. Hieran ändert auch eine eventuelle Beratung zu den Verwendungsmöglichkeiten des Mietgegenstandes durch den Vermieter nichts.

15.2  Ein Anspruch auf Bereitstellung eines unmittelbar zuvor kalibrierten, geeichten oder in sonstiger Art zertifizierten Mietgegenstandes besteht nur, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Ansonsten erstreckt sich die Gewährleistung für den Mietgegenstand auf die im Angebot zugesicherten Eigenschaften.

15.3  Bei einem Mietgegenstand, der nicht Ziffer 13.1 entspricht, hat der Mieter dem Vermieter Gelegenheit zu gewähren, innerhalb angemessener Frist Maß- nahmen zu ergreifen. Schlagen diese Maßnahmen wiederholt fehl, kann der Mieter den Vertrag kündigen oder die Vergütung mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche richten sich nach Ziffer 16.

15.4  Der Vermieter stellt seine Aufwendungen für die Diagnose und das Beseitigen von Störungen und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Nichtbeachtung z. B. der Bedienungsanleitung und unautorisierte Eingriffe oder sonstige vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände entstanden sind, dem Mieter neben der Miete gesondert in Rechnung.

15.5  Sofern der Mieter den Mietgegenstand in Verbindung mit seinen technischen Geräten einsetzt oder diese in irgendeiner Weise ankoppelt, ist dabei die Gewährleistung für eine Kompatibilität mit dem Mietgegenstand grundsätzlich ausgeschlossen, sofern diese zuvor nicht ausdrücklich individuell vertraglich zugesichert worden ist.

15.6  Der Mieter prüft eigenverantwortlich die Kompatibilität von ggf. zum Mietgegenstand gehörender Software zu seinen eigenen Anlagen zur elektronischen Datenverarbeitung.

16 Schadensersatzansprüche

16.1  Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Mieters, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

16.2  Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungs- gesetz, in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.

17 Gefahrenübergang und Haftung

17.1  Der Mieter trägt die Gefahr für den Mietgegenstand ab Expressverleihstation des Vermieters.

17.2  Der Mieter ist für die sichere Verwahrung, den Transport und den Gebrauch des Mietgegenstandes verantwortlich und trägt hierfür das alleinige Risiko.

17.3  Der Vermieter empfiehlt dem Mieter den Mietgegenstand gegen Verlust und Beschädigung, mindestens in der Höhe des Preises einer Wiederbeschaffung zu versichern.

17.4  Im Falle eines Verlustes, einer Zerstörung, einer Beschädigung oder einer Einbehaltung eines Mietgegenstandes hat der Mieter den Mietgegenstand entweder zu ersetzen oder die Wiederbeschaffungskosten zu entrichten oder in voller Höhe für die Reparaturkosten aufzukommen.

17.5  Bis zum Zeitpunkt des vollständigen Schadenersatzes zahlt der Mieter die vertraglich vereinbarte Miete weiter.

18 Verwendung des Mietgegenstandes

18.1  Der Gebrauch des Mietgegenstandes hat bestimmungsgemäß zu erfolgen und unbedingt den Angaben des Herstellers zu entsprechen. Der Mieter ist für jeden Schaden, der durch die Nichtbeachtung der Vorschriften und Instruktionen der Hersteller und des Vermieters entsteht, verantwortlich.

18.2  Fehler, Störungen, Schäden und Verunreinigungen am Mietgegenstand durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder der Verlust des Mietgegenstandes sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Daraus entstehende Kosten trägt der Mieter. Unterlässt der Mieter in diesen Fällen die rechtzeitige Mitteilung, so trägt er auch die daraus resultierenden Aufwendungen durch verspätete Dispositionsmöglichkeiten des Vermieters.

18.3  Jegliche Veränderungen am Mietgegenstand sind unzulässig. Siegel und andere Aufkleber dürfen nicht beschädigt oder entfernt werden.

18.4   Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit am Einsatzort prüfen zu lassen. Die Kosten der Überprüfung gehen zu Lasten des Mieters, wenn dabei Verstöße gegen die Vertragsbedingungen festgestellt werden.

18.5  Alle Teile (auch Verpackungen, Bedienungsanleitungen, Datenträger wie CD, DVD, USB-Sticks und SD-Karten, Gerätekoffer und Taschen,…) sind stets pfleglich zu behandeln, sauber zu erhalten und vollständig wie zuvor geliefert zurückzugeben.

18.6 Der Mietgegenstand ist vor Rückgabe durch den Mieter ordnungsgemäß zu reinigen. Entsprechendes Reinigungsmaterial erhält der Mieter bei Abholung in der Expressverleihstation.

18.7 Wird der Mietgegenstand verunreinigt zurückgegeben, trägt der Mieter die Kosten der Reinigung. Der Aufwand zur Reinigung wird nach Aufwand oder falls angegeben gemäß der Preisliste in Rechnung gestellt. Mindestens werden jedoch 35,00 Euro berechnet.

19 Rücktritt vom Mietvertrag

19.1  Der Mieter kann vom Mietvertrag kostenlos zurücktreten, wenn er dies dem Vermieter bis spätestens 48 Stunden vor der Übergabe des Mietgegenstandes in Textform mitteilt.

19.2  Erklärt der Mieter innerhalb von 24-48 Stunden vor der Übergabe den Mietgegenstand nicht zu benötigen bzw. annehmen zu wollen, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung von 50% des vereinbarten Rechnungsbetrages verpflichtet. Der Vermieter ist nach Abgabe dieser Erklärung dagegen von der Verpflichtung zur Lieferung des Mietgegenstandes befreit.

19.3 Erklärt der Mieter innerhalb von 24 Stunden vor der Übergabe den Mietgegenstand nicht zu benötigen bzw. annehmen zu wollen, so bleibt er gleichwohl zur Vertragserfüllung verpflichtet. Der Vermieter ist nach Abgabe dieser Erklärung dagegen von der Verpflichtung zur Lieferung des Mietgegenstandes befreit.

20 Kündigung

20.1  Der Vermieter kann diesen Mietvertrag vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter Bestimmungen dieses Vertrages verletzt oder ein wichtiger Grund vorliegt.

20.2  Die Kündigung ergeht schriftlich entweder mittels Telefax und zudem mit Postbrief oder alternativ per E-Mail und zudem mit Postbrief.

20.3  In diesem Falle obliegen dem Mieter die gleichen Verpflichtungen, die er bei regulärem Ende des Mietzeitraumes hätte tragen müssen.

20.4  Sofern der Mieter die Rückgabe des Mietgegenstandes zum Kündigungstermin unterlässt, bleibt er zur weiteren Zahlung der Miete verpflichtet. Die Abrechnung einer vom Mieter ggf. über den Kündigungstermin hinaus einseitig verlängerten Inanspruchnahme des Mietgegenstandes erfolgt für den Überziehungszeitraum unbeschadet der diesbezüglichen Regelungen in den Mietbedingungen je Kalendertag jeweils zum Ersttagessatz der im Internet veröffentlichten Mietpreisliste. Ab einem Zeitraum von 72 Stunden nach vertragsgemäßem Rückgabezeitraum gilt der Mietgegenstand als entwendet.

21.Datenschutz

21.1Der Vermieter verarbeitet die Daten des Mieters soweit für die Auftragsabwicklung erforderlich bzw. im Rahmen allenfalls erteilter Einwilligungserklärungen. Die Datenschutzerklärung, die sämtliche Informationen über die Verwendung von Mieterdaten enthält, kann jederzeit unter https://www.apc-online.eu/de/datenschutzerklärung.html abgerufen werden. In dieser Datenschutzerklärung ist auch die Aufklärung über die betroffenen Rechte enthalten und nähere Informationen über die Datenflüsse.

21.2 Der Mietgegenstand kann GPS/GSM-module zur Ortung der Geräte enthalten.

22 Widerrufsrecht

22.1 Um von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, muss der Mieter, sofern er Verbraucher ist, mittels einer eindeutigen Erklärung an den Vermieter seinen Entschluss mitteilen, dass er den Vertrag widerruft. Dafür kann er auch das folgende Widerrufsformular verwenden.

Als Verbraucher zählt jede natürliche Person, welche Rechtsgeschäfte zu Zwecken abschließt, die überwiegend nicht ihrer selbständigen oder gewerblichen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind.

Wollen Sie Ihr Widerrufsrecht geltend machen, müssen Sie an

Analytische Produktions-, Steuerungs- und Controllgeräte GmbH

Kölner Strasse 12

65760 Eschborn

info@apc-online.de

eine eindeutige Erklärung zu Ihrem Entschluss richten. Briefe oder E-Mails werden akzeptiert. Das nachfolgende Musterformular können Sie nutzen, formlose Schreiben sind aber ebenfalls zulässig.

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der

folgenden Dienstleistung (*): ___________________________________________________

Bestellt am (*)/erhalten am (*): _________________________________________________

Name des/der Verbraucher(s): __________________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):____________________

Datum: __________

(*) unzutreffendes streichen

Folgen des Widerrufs

Sobald uns Ihr Widerruf erreicht, verpflichten wir uns, innerhalb von vierzehn Tagen alle erhaltenen Zahlungen zurückzuerstatten. Die vierzehntätige Rückzahlungsfrist beginnt ab dem Tag zu laufen, an dem das Widerrufsschreiben bei uns eintrifft. Das Zahlungsmittel der Rückzahlung ist identisch mit dem, was zur eigentlichen Bezahlung verwendet wurde.

22.2 Sollte(n) die gebuchte(n) Dienstleistung(en) bereits abgeschlossen sein, kann der Mieter nicht mehr von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

22.3 Das Widerrufsrecht von Unternehmern im Sinne von §14 BGB ist ausgeschlossen.

23 Vertraulichkeit, Gerichtsstand, Sonstiges

23.1  Vom Vermieter erlangte Informationen wird der Mieter, soweit sie nicht allgemein oder auf andere Weise rechtmäßig bekannt geworden sind, Dritten nicht zugänglich machen.

23.2  Als Gerichtsstand ist der Sitz von APC-Online vereinbart, soweit dieser Vereinbarung gesetzliche Regelungen nicht entgegenstehen. Es gilt deutsches Recht.

23.3  Der Vertrag bleibt auch bei rechtlichen Unwirksamkeiten einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

23.4  Nebenabreden bestehen nicht, Änderungen der Mietbedingungen bedürfen der Schriftform.

23.5  Alle vorhergehenden Geschäftsbedingungen verlieren mit Erscheinen dieser Ausgabe Ihre Gültigkeit.

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